1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage
des Geschäftsverkehrs zwischen der Netfuchs GmbH als Lieferantin
(nachfolgend "Netfuchs" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend
"Besteller") genannt.
Die Lieferungen und Leistungen von Netfuchs erfolgen ausschliesslich
auf Basis der nachfolgenden Bedingungen.
Umfang und Preis werden durch den schriftlichen Vertrag oder die
schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt , diese kann per
Telefon, schriftlich oder via Internet übermittelt werden.
Allfällige Nebenabreden sind nur mit schriftlicher Bestätigung
von Netfuchs bindend. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten
Netfuchs nicht. Netfuchs widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich.
Alle Einkaufsbedingungen des Bestellers, die nicht ausdrücklich
schriftlich von Netfuchs anerkannt werden, sind für Netfuchs
unverbindlich, auch soweit sie einer Bestellung zugrunde liegen
und Netfuchs ihrem Inhalt nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
Alle Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf ist stets vorbehalten.
Mit der Auftragserteilung bzw. dem Vertragsschluss erklärt
sich der Besteller damit einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke
rationeller Auftragsabwicklung elektronisch gespeichert werden.
2. Lieferung
Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Annahme der
Bestellung durch Netfuchs, jedoch nicht vor völliger Klärung
aller Einzelheiten der Ausführung. Höhere Gewalt oder
sonstige, von Netfuchs nicht verschuldete Umstände, die die
Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie
Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrungen, Behinderung
durch behördliche Anordnungen, Mangel an Rohstoffen und dergleichen
berechtigen Netfuchs, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung
und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag
- auch hinsichtlich eines nicht erfüllten Teils - zurückzutreten.
Der Besteller kann von Netfuchs die Erklärung verlangen,
ob Netfuchs zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen
Frist den Vertrag erfüllen will. Erklärt Netfuchs sich
nicht, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche
auf Schadenersatz sind in jedem Fall ausgeschlossen. Netfuchs
ist in jedem Fall berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3. Versand und Gefahr
Die Gefahr des Liefergegenstandes geht bei Absendung auf den Besteller
über. Die Versandart wird ohne abweichende Vereinbarung durch
Netfuchs bestimmt. Fracht, Zoll und Überführungsgebühren
usw. gehen zu Lasten des Bestellers. Ohne anders lautende Weisung
wird Hardware von Netfuchs auf Kosten des Bestellers für
den Transport versichert.
4. Preise
Die Preise ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung
oder dem schriftlichen Vertrag. Sie entsprechen der jeweiligen
Kostenlage zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bzw. des
Vertragsschlusses. Bei bis zur Lieferung eintretenden aussergewöhnlichen
Umständen wie z.B. Lohn- oder Rohstoffpreiserhöhungen,
Erhöhung öffentlicher Lasten und Abgaben und ähnliches
behält sich Netfuchs eine Erhöhung im Wert der Mehrkosten
vor.
Preise gelten grundsätzlich exklusiv allfälliger Mehrwertsteuern
und allfälliger anderer Abgaben.
Verpackungskosten trägt grundsätzlich der Besteller.
5. Vertragslaufzeiten
Hosting, Online-Shops und Websites:
Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.
Sofern 30 Tage vor Ablauf des aktuellen Leistungszeitraumes keine
Kündigung bei der Netfuchs GmbH eintrifft, wird der Vertrag
automatisch um 1 Jahr verlängert.
Suchmaschinen-Optimierungs und Onlinemarketing Abonnements:
Die Mindestvertragsdauer beträgt 3 Monate.
Sofern 30 Tage vor Ablauf des aktuellen Leistungszeitraumes keine
Kündigung bei der Netfuchs GmbH eintrifft, wird der Vertrag
automatisch um 3 Monate verlängert
Senden Sie Ihre Kündigung an info@netfuchs.ch.
Eine Stornierung bis 10 Tage nach Rechnungsstellung ist gegen
Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr möglich.
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug zu erfolgen.
Bei kundenspezifischen Programmieraufträgen wird eine Anzahlung
bei Bestellung fällig, die Höhe hängt vom jeweiligen
Auftrag ab.
Bei Bestellung von Software welche im Onlineshop zum
Download angeboten wird, werden die Produkte zum sofortigen Download
als Demoversion angeboten. Dem Kunden wird normalerweise innerhalb
1 Werktages die Rechnung per Internet zugestellt. Nach Zahlungseingang
werden die notwendigen Lizenzen freigeschaltet oder in Form von
Lizenzschlüsseln an den Kunden übermittelt.
Andere Konditionen bedürfen schriftlicher Vereinbarung.
Mit dem Ablauf der Zahlungsfrist tritt ohne besondere Mahnung
Verzug ein.
Der Verzugszins beträgt 8%. Checks werden nur zahlungshalber
angenommen und gelten erst mit Gutschrift als Zahlung.
Bei Teillieferungen wird der Preis jeder Lieferung ohne Rücksicht
auf restliche Lieferungen fällig.
Bei erfolgloser Mahnung, Checkprotesten und sonstigen Umständen,
die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen
lassen, werden sämtliche Forderungen von Netfuchs, unbeschadet
vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig.
Erfährt Netfuchs nach Auftragsbestätigung Umstände,
die die Kreditwürdigkeit eines Bestellers als zweifelhaft
erscheinen lassen, so ist Netfuchs berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder Vorauszahlung zu verlangen.
Ein Zurückbehaltungs- oder Verrechnungsrecht des Bestellers
ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen.
Minderung des Preises ist nur nach Massgabe von Ziff. 8a) dieser
Bedingungen zulässig. Solange Netfuchs ein Minderungsrecht
des Bestellers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat,
ist der Besteller verpflichtet, den vollen Preis zu entrichten.
Zahlungsverzug des Bestellers entbindet Netfuchs von jeglicher
vertraglichen Leistungspflicht.
Bei Annahmeverzug wird der Gesamt- bzw. Restpreis sofort fällig.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen und Leistungen von Netfuchs erfolgen ausschliesslich
unter Eigentumsvorbehalt.
a) Gelieferte Ware bleibt Eigentum von Netfuchs bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises.
Sofern der Eigentumsvorbehalt der Eintragung in einem amtlichen
Register bedarf, erklärt sich der Besteller im voraus mit
dieser Eintragung einverstanden. Netfuchs ist berechtigt, bis
zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und allfälliger
Verzugszinsen und Kosten den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister
am jeweiligen Sitz/ Wohnsitz des Bestellers auf dessen Kosten
einzutragen. Der Käufer gibt mit seiner Unterschrift auf
der Bestellung sein Einverständnis zu dieser Eintragung.
Der Besteller verpflichtet sich, Netfuchs während der Dauer
des Eigentumsvorbehaltes jede Änderung seines Sitzes/Wohnsitzes
sofort anzuzeigen.
Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
nicht veräussern, übereignen, verpfänden, ausleihen
oder sonstwie auf Dritte übertragen.
Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in Mieträumlichkeiten
verbracht, ist dem Vermieter das Eigentumsrecht der Netfuchs bekanntzugeben.
Netfuchs ist zu dieser Bekanntgabe ebenfalls berechtigt.
Von jeder Beeinträchtigung der Rechte von Netfuchs durch
Dritte muss der Besteller Netfuchs unverzüglich benachrichtigen.
Der Besteller ist nicht berechtigt, die Ware oder an ihre Stelle
getretene Forderungen zu verpfänden oder zur Sicherung zu
übereignen.
b) Benutzungsrechte des Bestellers an gelieferter Software entstehen
erst mit vollständiger Bezahlung.
Von Netfuchs gelieferte Offerten, Konzepte und Softwarelösungen
bleiben Eigentum von Netfuchs. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht und weder kopiert noch zur Selbstherstellung benutzt,
noch weiterentwickelt werden. Das Urheberrecht steht in allen
Fällen Netfuchs zu.
Der Besteller darf die zur Verfügung gestellte Software nur
gemäss dem Lizenzvertrag verwenden. Er darf die Software
einschliesslich Dokumentation Dritten weder ganz noch teilweise
überlassen oder zugänglich machen. Die übergebene
Software und der Inhalt der Dokumentation bleiben Eigentum von
Netfuchs, auch wenn daran Änderungen vorgenommen werden.
8. Gewährleistung
a) Generell
In jedem Fall ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche
des Bestellers für jeden mittelbaren oder unmittelbaren Schaden,
soweit sie über die unter b) und c) umschriebene Haftung
hinausgehen. Ausgeschlossen ist jede Haftung von Netfuchs für
Betriebsstillstand, Datenverlust, Datenverfälschung und für
Folgeschäden.
Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen entbindet Netfuchs von
jeglicher Gewährleistungspflicht.
b) Hardware
Für die gelieferte Ware gilt primär die Garantie des
Herstellers gemäss Spezifikation im Kaufvertrag oder in der
Auftragsbestätigung. Netfuchs leistet subsidiär Gewähr
auf die Dauer von 12 Monaten. Die Gewährleistung beginnt
ab Datum der Auslieferung, bei von Netfuchs durchgeführten
Hardware-Installationen ab dem Tage der Beendigung der Installation.
Die Mängelhaftung im Rahmen der Gewährleistung bezieht
sich nicht auf natürliche Abnützung, ferner nicht auf
Schäden, die nach der Auslieferung infolge fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung, übermässiger Beanspruchung,
chemischer, elektromechanischer oder atmosphärischer Einflüsse
auftreten. Jegliche Gewährleistung erlischt bei einem Eingriff
in eine Baugruppe bzw. ein System ohne vorherige ausdrückliche
schriftliche Zustimmung von Netfuchs. Die Gewährleistung
von Netfuchs erstreckt sich auf Material- und Herstellfehler.
Mängelrügen sind binnen 8 Tagen nach Lieferung zu erheben.
Sie müssen schriftlich unter genauer Angabe des behaupteten
einzelnen Mangels erfolgen. Sie haben auf die Erfüllung vereinbarter
Zahlungsbedingungen keinen Einfluss.
Ist die Beanstandung berechtigt, so kann der Besteller nur Minderung
des Preises, nicht aber Wandelung, Schadenersatzleistung oder
Ersatzlieferung verlangen. Netfuchs ist statt dessen jedoch berechtigt,
nach ihrer Wahl statt des Ersatzes des Minderwertes die Mängel
der gelieferten Ware zu beseitigen oder mängelfreie Ware
zu liefern.
Auch bei Beanstandung hat der Besteller die Ware zunächst
anzunehmen, abzuladen und sachgemäss zu lagern. Rücksendungen
sind ordnungsgemäss zu verpacken, evtl. Transportkosten gehen
zu Lasten des Bestellers. Der Besteller ist verpflichtet, im Falle
der Rücksendung die Ware für den Transport zu versichern.
c) Software
Sofern ein Updateabonnement mit der Netfuchs abgeschlossen und
bezahlt wurde, verpflichtet sich Netfuchs zur Fehlerbeseitigung
ohne weitere Kosten. Der Besteller hat Kenntnis davon, dass Software
nicht für jede denkbare Situation eine Lösung kennt
und die Beseitigung solcher Mängel sich als unmöglich
oder zeitlich sehr aufwendig herausstellen kann. Es ist in seiner
Verantwortung, diesem Umstand beim Einsatz der Software bzw. der
EDV allgemein, Rechnung zu tragen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand, anwendbares
Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist
Interlaken.
Auf das Rechtsverhältnis zwischen Netfuchs und dem Besteller
ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
10. Sonstiges
Die Rechte des Bestellers sind ohne ausdrückliche schriftliche
Zustimmung von Netfuchs nicht übertragbar.
11. Teilnichtigkeit
Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen für nichtig oder ungültig
erweisen, tangiert dies die restlichen Bestimmungen nicht; diese
bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Die nichtige(n) Bestimmung(en) ist (sind) durch möglichst
wirtschaftlich gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu
ersetzen.
Die Geschäftsleitung der Netfuchs GmbH
Stand der AGB: 28.05.2007